Welche Art von Gerät bevorzugen Sie?
✓ kostenlos
✓ unverbindlich
✓ regional
* Rechtlicher Hinweis: Der Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren den Service über die Provision unserer Anbieter.
Kaffee, Espresso oder Latte Macchiato: Der Genuss der Heißgetränke ist zu einem festen Bestandteil einer modernen Unternehmenskultur geworden. Serviert und genossen werden die Getränke praktisch überall: beim Meeting, dem Kundentermin, nachmittags mit den Kollegen und selbstverständlich auch im Ausschank und im Verkauf.
Die Qualität der Kaffeegetränke hängt zum einen von der Qualität der Bohnen sowie deren Röstung ab. Zum anderen trägt die Zubereitungsart des Kaffees und des Milchschaums maßgeblich zur Kaffeequalität bei. Für kleinere und mittlere Betriebe, die Wert auf italienische Kaffeeköstlichkeiten legen und keinen Barista einstellen wollen sind professionelle Kaffeeautomaten oder Kaffeevollaumaten das Mittel der Wahl. Lesen Sie hier, wann sich einKaffeevollautomat lohntund welche Modelle wir getestet haben.
Moderne Kaffeeautomaten sind ausgesprochen leistungsstark. Es gibt Modelle, die bis zu 300 Tassen Kaffee am Tag brühen. Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Ausführungen: Kaffeevollaumaten mit Milchtank oder mit Milchschlauch, Kaffeevollautomaten mit Heißwasserdüse für Tee und Suppen oder Kaffeevollautomaten mit Kakaofunktion. Je nach gewünschtem Einsatz und Tassenbedarf können Sie zwischen Tischgeräten und Standgeräten und Wassertank oder Festwasseranschluss wählen und sogar Geräte mit Bezahlfunktion erwerben. Hier erfahren Sie, wie Kaffeevollautomaten funktionieren.
Einen kleinen Haken hat die neue Kaffeekultur allerdings: Beim Neukauf sind Kaffee-Vollautomaten leider ziemlich teuer. Erfahren Sie hier, wie man die Tassenpreiseberechnet.
Wer den Neuerwerb scheut, weil das Kapital dafür fehlt, oder wer die Maschinen zunächst testen möchte, ohne gleich tief in die Tasche zu greifen, der kann Kaffeemaschinen leasen.
Mit dem Leasen eines modernen, leistungsstarken Kaffeevollautomaten oder einer Siebträgermaschine ergibt sich für Unternehmen ein wichtiger Vorteil gegenüber dem Kauf: Sie zahlen für die Maschine lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr, deren Höhe sich an dem Kaufpreis des Geräts bemisst.
Damit können Unternehmen die hohen Anschaffungskosten vermeiden und stattdessen die Leasingkosten auf die einzelnen Monate verteilen. Die Leasingraten sind stets gleich hoch und fallen für eine vertraglich festgelegte Laufzeit an.
Das Leasing bieten den Firmen damit nicht nur einen großen finanziellen Vorteil, sondern stellt ebenfalls die Möglichkeit dar, sich für eine moderne und hochwertige Kaffeemaschine eines Markenherstellers zu entscheiden.
Leasen bietet übrigens gegenüber dem Neukauf noch einen weiteren wichtiges Vorzug: Kunden, Gäste und Mitarbeiter bekommen von dem Leasing nichts mit. Für sie sieht es aus, als habe das Unternehmen die hochwertige Kaffeemaschine käuflich erworben.
Leasing ist grundsätzlich für jeden Betrieb geeignet, der sich einen kostpieligen Kaffeevollautomaten oder eine Siebträgermaschine über 2000 EUR anschaffen möchte, da er einen permanent hohen Kaffeeverbrauch hat. Dies betrifft sowohl mittelständische und große Firmen, Büros und Büogemeinschaften als auch die Hotellerie & Gastronomie.
Selbstbedienungsautomaten können zudem als Profit Center genutzt werden. Hierfür eigenen sich Automaten mit Bezahlfunktionen wie beispielsweise Münzeinwurf, Token / Jetons oder Karten.
Wichtig für Interessenten sind die Rahmenbedingungen eines Leasingvertrages für die Geräte. Leasingverträge gehören zu den Kreditverträgen, die neben Rechten auch Pflichten beinhalten.
Beim Leasing eines modernen Kaffeevollautomaten erwerben Kunden das Nutzungsrecht an der Maschine, diese geht laut Vertrag in den Besitz des Unternehmens über.
Eigentümer der Kaffeemaschine bleibt jedoch der Leasinggeber. Bei diesem Umstand handelt es sich um ein wichtiges Merkmal beim Leasingvertrag. Kommt der Leasingnehmer in Verzug mit der Zahlung der monatlichen Leasingraten, hat der Leasinggeber das Recht, die Maschine aus den Räumen des Unternehmens abholen zu lassen und damit wieder in den eigenen Besitz zu bringen.
Der Leasingvertrag läuft mit einer bestimmten Laufzeit. Die Unternehmen leasen die Kaffeemaschine für einen vorher festgelegten Zeitraum, der sich über zwölf, 24 oder 36 Monate erstrecken kann.
Läuft die Leasingzeit nach dem vereinbarten Zeitraum ab und wurden die Leasingraten ordnungsgemäß gezahlt, hat der Leasingnehmer zwei Möglichkeiten: Er kann den Kaffeevollautomaten an das Unternehmen zurückgeben oder er kauft das Gerät dem Leasinggeber zu einem im Vertrag festgelegten Restbetrag ab.
Selbstverständlich ist nach Ablauf eines Leasingvertrages und Rückgabe des Geräts ebenfalls der Abschluss eines neuen Leasingvertrags möglich.
Für die Wartung der Geräte ist bei einem Leasingvertrag der Leasingnehmer zuständig. Er kann die Wartung selbst durchführen oder einen professionellen Dienstleister damit beauftragen.
Immer mehr Leasinggeber gehen inzwischen dazu über, für die preisintensiven Geräte eigene Dienstleister für die Wartung zu benennen und dies im Leasingvertrag entsprechend zu regeln. Mit dem Leasingvertrag sind die Geräte ebenfalls gegen Diebstahl oder Sachbeschädigung geschützt.
Neben dem Leasen eines modernen Kaffeevollautomaten besteht für Unternehmen ebenfalls die Möglichkeit der Miete. Im Unterschied zum Leasing mit Laufzeiten von mehreren Monaten bis wenigen Jahren ist die Miete eher für kürzere Zeiträume gedacht.
Eine Miete vom Kaffeevollautomaten ist beispielsweise für kurze Einsätze wie Messen, Veranstaltungen, Tagungen oder Kundenveranstaltungen geeignet.
Mit einem Mietvertrag können Sie sich eine Profimaschine für 1 Tag oder mehrere Wochen leihen.
Die Kosten einer Miete können sich von Einsatz zu Einsatz ändern und liegen meist auch etwas höher, als dies bei einem Leasing der Fall ist.
Möchten Unternehmen beim Mieten eines Kaffeevollautomaten sparen, sollten sie sich für ein bereits gebrauchtes, neuwertiges Modell entscheiden.
Mit der Miete eines Vorgängermodells, das dennoch leistungsstark und optisch einwandfrei ist, lassen sich die Mietkosten meist deutlich senken und damit annähernd der Preis eines Leasings erreichen.
Für die Wahl eines passenden Leasinggebers bieten sich interessierten Firmen gleich mehrere Varianten. Die erste und direkte Möglichkeit bietet sich direkt beim Hersteller.
Viele Produzenten von Kaffeevollautomaten sind dazu übergegangen, ihre Maschinen selbst zu vermieten. Für beide Seiten ergeben sich damit Vorteile, beispielsweise lassen sich damit Zwischenhändler und damit für beide Seiten Kosten sparen, zum anderen ist der Kontakt zwischen Hersteller und Unternehmen auch dafür wichtig, dass der Hersteller durch den Nutzer wichtige Informationen über die Qualität der Geräte erlangt, welche er dann wieder in die Entwicklung neuer Maschinen einfließen lassen kann.
Der Leasingvertrag wird zwischen Hersteller und Unternehmen geschlossen. Beide Seiten sind damit Leasinggeber und Leasingnehmer.
Neben dem Leasing direkt beim Hersteller gibt es ebenfalls die Möglichkeit, sich an einen speziellen Leasinganbieter zu wenden. Diese Anbieter haben sich auf das Leasen von Kaffeeautomaten spezialisiert und bieten Geräte verschiedener Hersteller an.
Das Leasen bei einem Leasinganbieter gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich für eine spezielle, bevorzugte Maschine zu entscheiden.
Wer seinen Leasinganbieter gern regional wählen möchte, weil er vielleicht viel Wert auf eine regionale Kooperation legt oder kurze Wege bevorzugt, sucht sich den Leasinganbieter der Kaffeemaschinen im eigenen Bundesland oder sogar in der eigenen Stadt.
Egal, bei wem und wie das Leasing erfolgt, die Abläufe und Voraussetzungen ähneln sich weitgehend. Wer das Leasing für sich entdeckt hat, muss die folgenden Voraussetzungen für das Leasing erfüllen:
– Besitz eines Gewerbes
– Ausübung des Gewerbes in Deutschland
– Zusendung einer Kopie der Gewerbeanmeldung
– positive Auskunft bei der Schufa-positive Bonitätsprüfung bei der Bank
Schritt 1
Vom Leasingnehmer wird beim Hersteller oder einem Leasinganbieter ein Antrag gestellt und bereits die notwendigen Unterlagen in Kopie eingereicht.
Schritt 2
Durch den Leasinggeber wird nach Erhalt der Unterlagen eine Bonitätsprüfung sowie eine Vertragsprüfung durchgeführt.
Neben dem Leasingnehmer werden mögliche weitere Mietverpflichtete gleich mitgeprüft.
Bei der Prüfung der Antragsunterlagen müssen durch den Leasinggeber die geltenden Gesetze und Rechtsprechungen aus dem Verbraucherkreditgesetz und der Insolvenzordnung beachtet werden.
Schritt 3
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Leasingnehmer eine Leasing-Auftragsbestätigung und einen Vordruck für die Übernahmebestätigung.
Der Leasinggeber stellt das gewünschte Gerät bereit oder besorgt dieses beim Hersteller.
Nachdem das Gerät beim Leasingnehmer angekommen ist und aufgestellt wurde, wird die Übernahmebestätigung rechtsverbindlich unterzeichnet und an den Leasinggeber geschickt.
Schritt 4
Dem Leasingnehmer wird eine Abrechnung und die Zahlungsaufforderung für die Zahlung der Raten zugeschickt.
In der Regel erfolgt die Ratenzahlung am ersten oder am 15. jedes Monats
Schritt 5
Zum Ende des Leasingzeitraums hin erhält der Leasingnehmer durch den Leasinggeber ein Schreiben mit dem Hinweis auf die beiden Wahlmöglichkeiten (Rückgabe und Neuerwerb oder Kaufoption) für das Gerät.
Das Leasen einer modernen Kaffeemaschine ist nicht nur Unternehmen, sondern ebenfalls Privatpersonen möglich. Meist handelt es sich dabei um kleinere Maschinen, weil der Kaffeeverbrauch nicht so hoch ist. Private Kaffeegenießer haben damit ebenfalls die Möglichkeit, sich eine hochwertige Kaffee- oder Siebträgermaschine in die Wohnung zu stellen.
Die Voraussetzungen und Bedingungen sind im Wesentlichen gleich, außer dass bei privaten Personen anstelle des Gewerbescheins eine Kopie des Personalausweises vorgelegt wird.
Dem Genuss leckerer Heißgetränke wie Kaffee, Espresso, Latte Macchiato oder sogar Kakao steht damit heute nichts mehr im Weg. Moderne Kaffeevollautomaten und Siebträgermaschinen sind dazu in der Lage, Heißgetränke in bester geschmacklicher Qualität zu brühen.